Die Verfassung der Caritas
Perspektiven für den Rechtsrahmen diakonischen Handelns der katholischen Kirche
Gernot Sydow
Diakonisches Handeln ist Ausdruck des Glaubens und Auftrag der Kirche. Es steht im Schnittpunkt von theologischem Anspruch, sozialstaatlichen Erwartungen und betriebswirtschaftlichen Erfordernissen. Zusätzlich begründet der doppelte Regelungszugriff des kirchlichen und des staatlichen Rechts Herausforderungen für Steuerung und Kontrolle. °°Das Motu proprio Intima ecclesiae natura hat die Bedeutung und Verantwortung des Bischofsamtes für die Caritas betont, zugleich aber nicht in Zweifel gezogen, dass Subsidiarität und Trägerpluralität ihre zentralen Organisationsstrukturen sind. Daraus resultiert ein Spannungsverhältnis, das die Gefahr einer Dysfunktionalität der rechtlichen Steuerungsinstrumente birgt. °°Gernot Sydow plädiert, deren Wirkungsbedingungen einer Klärung zu unterziehen. Das gilt für die bischöfliche Gesetzgebung und Aufsichtsbefugnisse, für den Einsatz von soft law im Kirchenrecht und für die Übernahme von Regelungsinstrumenten und Rechtsregimen aus dem staatlichen Recht als legal transplants.