Die Verfassungsreform in Liechtenstein
Verfassungsrechtliche Studien mit verfassungsvergleichenden und europarechtlichen Perspektiven
Günther Winkler
Mit der Volksabstimmung fand 2003 die Diskussion zur Verfassungsreform von Liechtenstein ihren Abschluss. Die Annahme der Reform durch das Volk ist die Erneuerung des im Jahr 1921 zwischen dem Fürsten und dem Volk geschlossenen Demokratievertrages. Damit ist die Reform geeignet, der Konkordanz- und Konsensdemokratie Liechtenstein in der bewährten Verbindung von unmittelbarer und parlamentarischer Demokratie einen funktionsfähigen Rahmen für das Handeln der obersten Staatsorgane zu geben und gegenüber den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen in Gegenwart und Zukunft einen friedlichen Fortbestand zu sichern. Vor dem Hintergrund der Vielfalt aktueller Daten und Fakten sowie wegen ihrer subtilen staatsrechtlichen Differenziertheit und aktuellen europarechtlichen Implikationen bietet dieses Werk für das Verfassungsverständnis von Liechtenstein wie auch für das Europarecht, das allgemeine Völkerrecht und eine empirische Staatslehre ein umfassendes und reichhaltiges Anschauungsmaterial.