Die Verjährung der Vindikation
Barbara Plambeck
Gerade in jüngster Zeit zeigt sich anhand von Gegenständen wie abhanden gekommenen Kunstwerken, die nach Öffnung der Grenzen zum Osten hin wieder auftauchen, die praktische Relevanz der Verjährung des dinglichen Herausgabeanspruchs. In dieser Arbeit werden Beginn, Lauf, Hemmung und Unterbrechung dieser Verjährung untersucht. Es wird ferner ermittelt, daß die Erhebung der Verjährungseinrede trotz des drohenden dauernden Auseinanderfallens von Eigentum und Besitz nicht zu einem Eigentumsübergang («Versitzung») oder -verlust beim Eigentümer («Entsitzung») führt; dem Besitzer steht auch kein Anspruch auf Eigentumsübertragung zu. Schließlich wird aufgezeigt, daß dem besitzlosen Eigentum durchaus noch ein – wenn auch geringer – Teilwert beizumessen ist.