Die Vermögensstrafe gemäß 43a StGB in ihrer kriminalpolitischen Bedeutung
Michael Liedke
Die Arbeit befaßt sich mit der Vereinbarkeit der Vermögensstrafe mit dem geltenden Verfassungsrecht. Dazu wird zunächst untersucht, wie sich die Vermögensstrafe in das Sanktionensystem des StGB einordnen läßt, ob die gesetzgeberische Zielsetzung der Vermögensstrafe erreicht werden kann und welche Schwierigkeiten sich bei der Anwendung dieser Sanktion ergeben. Neben einer kritischen Kommentierung der einzelnen Tatbestandsmerkmale wird auch auf die strafprozessualen Maßnahmen zur Sicherung einer Vermögensstrafe eingegangen. Die Vereinbarkeit des 43a StGB mit Art. 14 GG, dem Schuldprinzip, der Unschuldsvermutung, dem Bestimmtheitsgrundsatz, dem Rückwirkungsverbot und dem Verbot der Doppelbestrafung wird erörtert. Erste Erfahrungen mit der Vermögensstrafe werden kurz dargestellt und die Effektivität der Sanktion hinsichtlich der ursprünglich geplanten Gewinnabschöpfung diskutiert. Mögliche präventive Wirkungen dieser Strafe werden erörtert. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, daß die Vermögensstrafe neben einer lebenslangen Freiheitsstrafe verfassungswidrig ist. Neben einer zeitigen Freiheitsstrafe ist die Vermögensstrafe zwar verfassungsgemäß, aber kriminalpolitisch wenig sinnvoll.