Die vermögensverwaltende Personengesellschaft im Ertragssteuerrecht
Frank Krüger
Nachdem der Beschluß des großen Senats des BFH vom 25.06.1984 die rechtliche Einordnung der Personalgesellschaft im Steuerrecht verändert hat, ist vor allem die von der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung immer noch durchgeführte anteilige Zurechnung von Erträgen und Geschäftsvorfällen bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften nicht mehr begründbar und als ein Rückfall in die Zeit der Bilanzbündeltheorie anzusehen. In diesem Zusammenhang wird auch eine Abkehr von der sog. «Als-ob-Bilanz» bei der Zurechnung der Überschußanteile an betrieblich beteiligten Gesellschaftern gefordert. Im Gegensatz zu der stetig wachsenden praktischen und wirtschaftlichen Bedeutung von vermögensverwaltenden Personengesellschaften ist diese in der steuerrechtlichen Literatur unterrepräsentiert. Im Ergebnis muß die steuerrechtliche Betrachtung der vermögensverwaltenden Personengesellschaft der handelsrechtlichen angeglichenen Verfahren.