Die Verrechnung in Konkurs, Nachlassverfahren und Konkursaufschub
Milan Kryka
Die Insolvenz eines Schuldners stellt für den Gläubiger den schlimmsten anzunehmenden Fall dar. Die Versuchung ist gross, sich auf irgendeine Weise Deckung zu verschaffen. Namentlich die Möglichkeit, seine Forderung mit eigenen, noch unbezahlten Schulden zu verrechnen, könnte einem Gläubiger weitgehende Deckung verschaffen. Dadurch wird er aber gegenüber den übrigen Konkursgläubigern bevorteilt, da er so eine Forderung der Aktivmasse für seine alleinige Deckung beansprucht und sie nicht nach den Konkursklassen verteilt würde. Dieses Spannungsfeld widerstrebender Interessen hat dem Gesetzgeber und den Gerichten Anlass zu einem differenzierten Regelungsgeflecht zwischen materiellem Recht und Verfahrensrecht gegeben. In dieser St. Galler Dissertation werden die verschiedenen Möglichkeiten und Voraussetzungen einer Verrechnung während eines laufenden Konkurs- oder Nachlassverfahrens und während dem Konkursaufschub aufgezeigt. Das Gewicht liegt bei den verschiedenen Voraussetzungen und Hindernissen an der Schnittstelle zwischen materiellem Recht und Verfahrensrecht. Ein besonderes Augenmerk wird auch auf die verfahrenstechnische Beurteilung gelegt, wie ein verrechnungswilliger Gläubiger die Verrechnung geltend machen kann und welche Möglichkeiten den übrigen Konkursgläubigern zur Verfügung stehen, um eine unberechtigte Inanspruchnahme der Verrechnung zu verhindern.