Die Vertragsverweigerung und ihre Sanktionen im französischen Privatrecht
Goetz M. Lange
Für die Begründung von Schuldverhältnissen gilt auch im französischen Privatrecht der Grundsatz der Vertragsfreiheit, das heißt der Einzelne entscheidet frei, ob und mit wem er einen Vertrag schließt. Aber selbst in Frankreich, dem Hort der Willensfreiheit, existieren rechtliche Abschlußzwänge (contrats imposés, contrats forcés) in vielfältigen Variationen. Der Verfasser beleuchtet große und kleine Nischen im Gefüge des Vertragsrechts, in denen die Weigerung, einen Vertrag zu schließen oder fortzusetzen, unter bestimmten Voraussetzungen gesetzliche Sanktionen auslöst.