Die Verwirklichung des Verursacherprinzips in der Produkt- und Umwelthaftung landwirtschaftlicher Betriebe
Lars Flachsbarth
In unserer Rechtsordnung findet sich eine Vielzahl von Regelungen, die die allgemein für Gewerbebetriebe geltenden Standards zugunsten von Landwirten modifizieren. Vor diesem Hintergrund stellt sich der Autor die Frage, ob derartige Privilegierungen der landwirtschaftlichen Urproduktion auch im Produkt- und Umwelthaftungsrecht zu finden sind. Gegebenenfalls wird versucht, eine sachliche Rechtfertigung für diese Sonderbehandlung der Landwirtschaft herauszufinden. Haftungsrechtliche Entwicklungstendenzen werden einer kritischen Würdigung unterzogen, um der Verantwortung landwirtschaftlicher Erzeuger für ihre Produkte einerseits und für die zur Produktion in Anspruch genommene Umwelt andererseits gerecht zu werden.