Die völkerrechtliche Kompetenz der Vier Mächte zur Gestaltung der Rechtslage Deutschlands nach dem Abschluss der Ostvertragspolitik
Friedrich Freiherr Waitz v.Eschen
Die Vier-Mächte-Rechte bilden auch heute die entscheidende völkerrechtliche Basis der Rechtslage Deutschlands. Aufgabe der Untersuchung ist die Klärung von Rechtsnatur und Umfang der völkerrechtlichen Kompetenz der Vier Mächte zur Gestaltung der Rechtslage Deutschlands. Es zeigt sich, dass ein komplexes Kompetenzgefüge zwischen den Vier Mächten und den deutschen Völkerrechtssubjekten besteht, dessen Bestimmung durch tiefe Dissense erschwert wird, das aber durch eine kontinuierliche Staatenpraxis eine eigene Dynamik und Wirksamkeit entfaltet.