Die Vorbereitung der Grundgesetzänderungen nach der deutschen Wiedervereinigung
Zur Rechtmäßigkeit von Organisation und Verfahren der Gemeinsamen Verfassungskommission
Tilman Giesen
Zuletzt im November 1994 wurden Neuerungen in das Grundgesetz eingebracht, die wegen der deutschen Wiedervereinigung notwendig schienen. Für ihre Konzipierung und Abklärung gab es einen ganz neuartigen Vorlauf. Deutscher Bundestag und Bundesrat hatten Ende des Jahres 1991 eine Gemeinsame Verfassungskommission (GVK) eingesetzt. Organisation und Verfahren dieses Gremiums sind wissenschaftlich kaum bearbeitet. Eine umfassende Untersuchung jedenfalls fehlt völlig – eine Lücke, die diese Arbeit schließt. Ihr Gegenstand sind die Anforderungen an die Vorbereitung von Grundgesetzänderungen. Die Aufgabenstellung führt in staats- und verfassungstheoretische sowie verfassungsrechtliche Probleme. Erarbeitet werden Vorschläge für die Gestaltung der Vorbereitung künftiger Grundgesetzänderungen.