Die Vorschriften über die Prüfungen für den höheren Justiz- und Verwaltungsdienst in Bayern
Und die Vorschriften über die Praxis der geprüften Bewerber um Anstellung im höheren bayerischen Justizstaatsdienst. Mit einem Anhang, enthaltend die Studienpläne
J. Schiedermair
Frontmatter — Einleitung — Inhalts-Verzeichnis — A. Hauptteil — I. Königlich Allerhöchste Verordnung vom 4. Juli 1899, die Prüfungen für den höheren Justiz- und Verwaltungsdienst und die Vorbereitung für diese Prüfungen betr. — II. Ministerialbekanntmachung vom 6. Juli 1899, die Prüfungen für den höheren Justiz- und Verwaltungsdienst und die Vorbereitung für diese Prüfungen betr — III. Königlich Allerhöchste Verordnung v. 4. Januar 1901, die Praxis der Bewerber um Anstellung im höheren Justizstaatsdienst betr — IV. Justizministerialbekanntmachung vom 7. Januar 1901, die Praxis der Bewerber um Anstellung im höheren Justizstaatsdienst betr — B. Anhang — I. Anhang — II. Anhang — III. Anhang — IV. Anhang — Sachregister — Backmatter