Die Weisungsbindungen der Gemeindevertreter in Aufsichtsräten kommunaler Unternehmen
Ein Beitrag zur Beseitigung von Widersprüchen bei der Auslegung des Gesellschafts-, des Kommunal- und des Beamtenrechts
Uwe Lieschke
Bei den Kommunen besteht nach wie vor der Trend, die Verwaltungsaufgaben in den Organisationsformen des Privatrechts wahrzunehmen. Ein Teilaspekt der rechtlichen Problematik ist die Vertretung der Gemeinde im Aufsichtsrat einer AG oder GmbH. Die Arbeit untersucht, ob die Gemeindevertreter im Aufsichtsrat an Weisungen ihrer verantwortlichen Kommunalinstanz gebunden sind oder ob sie eigenverantwortlich, nur am Interesse der Gesellschaft ausgerichtet, entscheiden dürfen. Die Erörterung der Problematik erfolgt im Schnittpunkt zwischen Gesellschafts-, Kommunal- und Beamtenrecht. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, daß die Gemeindevertreter wie alle anderen Aufsichtsratsmitglieder an Weisungen (einschließlich der nicht gebunden sind. Für derartige Weisungsrechtsregelungen haben die Länder weder die Gesetzgebungskompetenz, noch sind sie durch das Demokratieprinzip (Art. 20 Abs.2 GG) geboten.