Die Zurechnung von Staatsakten zu den Staatsgewalten
Reinhard Jantscher
Grundlagenforschung mit bedeutsamen Ergebnissen Die Staatsgewalten besitzen im österreichischen Recht eine wichtige rechtstechnische Funktion. Zahlreiche Normen knüpfen in ihrem Tatbestand an die Zurechnung von Staatsakten zu bestimmten Staatsgewalten an. Im Mittelpunkt steht das Problem, inwiefern Akte Verwaltungsorganen als „verlängerter Arm“ der Gerichtsbarkeit (auch als abgeleitete richterliche Hilfstätigkeiten bezeichnet) zugerechnet werden. Besonders praxisrelevant ist die Frage, wann solche Akte der Verwaltung und wann diese der Gerichtsbarkeit zuzurechnen sind für den Rechtsschutz im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sowie im Kartellrecht. Die dazu ergangene, umfangreiche Rechtsprechung wird hier erstmals vollständig aufgearbeitet. Schließlich wird die herrschende Meinung aus verschiedenen Blickwinkeln kritisch hinterfragt und ein Konzept, das besser im System des B-VG liegen würde, vorgeschlagen.