Die Zweitwohnungsteuer
Kommentar
Jürgen Happ
Die Zweitwohnungsteuer wird nicht makellos erhoben. Keine andere Steuer wird so fehlerhaft erhoben wie die Zweitwohnungsteuer. Gerichte klären allmählich immer weitere Rechtsfragen. Neue Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 15.01.2014, des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.10.2014 und des Bundesfinanzhofs vom 22.10.2014 gehen auf Ungleichbehandlungen ein. Sie führen zu erheblichen Verbesserungen der Rechtslage der Zweitwohnungsinhaber. Die Gemeinden bemühen sich wenig, ihre Satzungen über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer jeweils an die neue Rechtsprechung anzupassen. Das zeigen nicht nur die bisher acht wichtigsten Änderungen seit der Einführung der Zweitwohnungsteuer im Jahr 1973, sondern auch die vielen Gerichtsentscheidungen, die im Ratgeber zitiert sind. Die Satzungen über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer können einheitlich kommentiert werden. Jede Gemeinde beschließt zwar eine eigene Satzung. Sie sind inhaltlich aber weitgehend gleich, weil das Grundgesetz den Gemeinden einen engen Rahmen zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer gesteckt hat.