Die zwischenstaatliche Geltung des Grundsatzes ne bis in idem
Zugleich ein Beitrag zur Auslegung des Art.103 Abs. 3 Grundgesetz
Britta Specht
Gegenstand der Arbeit ist zum einen die Frage, inwieweit der bereits aus der Antike bekannte Grundsatz ne bis in idem heute über völkerrechtliche Regelungen zwischenstaatliche Wirkung entfaltet. Zum anderen wird untersucht, welche Auswirkungen die Entwicklung dieses Grundsatzes auf die Auslegung der nationalen deutschen Regelung des Doppelstrafverbots in Artikel 103 Abs. 3 GG hat. Die Autorin setzt sich mit Art und Umfang der Geltung des Doppelstrafverbotes im internationalen, europäischen und deutschen Rechtsbereich auseinander. Für Praktiker ist das Werk von besonderem Interesse, weil es die neuen Regelungen der Artikel 54 ff. des Schengener Durchführungsübereinkommens interpretiert und kommentiert. Diese Artikel sind im deutschen Recht unmittelbar anwendbar. Gegenüber den bisherigen nationalen Regelungen stellen sie Erweiterungen dar, die sich im Strafverfolgungsrecht auswirken.