D'(igi) CARITAS SANCTUS MALUS (2020)
DIE BEHINDERUNG EINES MENSCHEN IST WENIGER ENTSCHEIDEND ALS DIE FRAGE NACH DER ERKENNTNIS, WER, WEN IM EIGENTLICHEN BEHINDERT.
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Wir widmen uns deshalb wieder dem tristen deutschen Alltag. Inmitten dessen Aura scheinheiliger Melancholie sind wir „Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“ von Ihren MISSIONEN NICHT OHNE TADEL angetan. Interessante Fundstücke: Eine Unzahl an Stellenausschreibungen verweisen derzeit in einem fragwürdig formulierten Kontext auf benachteiligte, lern- und mehrfach „behinderte“ junge Menschen.
„SONDERPÄDAGOGISCHE FÖRDERUNG“ adressiert insbesondere Kinder und Jugendliche sowie deren Erziehungsberechtigte, denen die allgemeine Schule nicht gerecht/ werden kann. Diese jungen Menschen stellen mittlerweile den Grossteil der in der Allgemeinbildung „sonderpädagogisch Geförderten“ und „berufsbgleitend“ direkt oder indirekt über die Bundesagentur für Arbeit „BETREUTEN BZW. BEVORMUNDETEN KLIENTEL“ dar.
In jedem Fall besser als SOZIALKONTROLLE durch Strafrecht ist demnach jene durch „Behindertenkontrolle“. Nun rein begrifflich, fallen gemäss „Aktion Mensch“ mittlerweile potentiell alle Neu- und Fortgeborenen in die Rolle des „Sorgenkindes“. „Mein Gott Walter“ oder „Unser Walter“, mein Alter, daran kann sich wohl keiner mehr erinnern, jene kurze Reformperiode dämmernder Ehrlichkeit und Fürsorglichkeit. Die Befürworter und Anwender heutiger Massstäbe „sonderpädagogischer Diagnostik“ werten die im deutschen BILDUNGSSYSTEM negativ ausgelesen Sprösslinge und Teenager zu Unrecht als „Behinderte“.
In der Regel stellt nicht einmal allein ein SOZIAL PREKÄRES UMFELD ihre „Abweichung“ zum Mainstream der Gesellschaft dar, sondern eine Art funktionärsdominierende, schulische Bürokratisierung der Bildung.