Digitaler Fahrtenschreiber – einfach unterweisen für Verkehrsleiter und Fahrpersonal
Holger Lemmer, Marc Pospiech
Seit dem 02. März 2016 sind nunmehr alle Bestimmungen der VO (EU) Nr. 165/2014, die die bisherige VO (EWG) Nr. 3821/85 abgelöst hat, in Kraft getreten.
Haben Verkehrsunternehmen neue Verantwortlichkeiten?
Ja!
Die Rechtsgrundlage für eine neue Verantwortlichkeit des Verkehrsunternehmens lässt sich in Artikel 33 Absatz 1 Satz 1 VO (EU) Nr. 165/2014 wiederfinden, denn das Fahrpersonal ist zu schulen bzw. zu unterweisen – zum einen betreffend der ordnungsgemäßen Bedienung der Fahrtenschreiber und zum anderen der damit einhergehenden regelmäßigen Überprüfung einer korrekten Verwendung durch das Fahrpersonal.
Sollte das Verkehrsunternehmen seiner Schulungs- bzw. Unterweisungspflicht nicht nachkommen, so kann es nach Artikel 33 Absatz 3 VO (EU) Nr. 165/2014 uneingeschränkt für Verstöße des Fahrpersonals haften.
Die Schulungen dienen dem Verkehrsunternehmen auch als Nachweis im Hinblick auf seine Verpflichtung gemäß
• § 20a Absatz 1 FPersV
• bzw. in Österreich gemäß § 17a Arbeitszeitgesetz.
Mit diesem Titel erhält das Verkehrsunternehmen und deren Mitarbeiter unterstützend und begleitend die Möglichkeit, sich kurz und prägnant zu informieren.
Staffelpreise:
ab 10 Stk. 5,62 EUR
ab 25 Stk. 5,35 EUR
ab 50 Stk. 5,08 EUR
ab 100 Stk. 4,82 EUR