Effektensammelverwahrung und Effektengiroverkehr in Deutschland und Italien
Andreas von Criegern
Der technologische Fortschritt macht auch vor dem Wertpapierhandel keinen Halt. Der Effektenhandel wird vielfach nur noch durch Buchungen vorgenommen. Die Effekten werden zentral bei einem Sammelverwahrer verwahrt und verwaltet. Die zunehmende Entmaterialisierung des Effektenhandels und die sich hieraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen werden in vergleichender Weise am Beispiel Deutschlands und Italiens dargestellt. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei dem italienischen System der Sammelverwahrung («Monte Titoli») gewidmet, das im Gegensatz zum deutschen System auf keine lange Tradition zurückblicken kann und sich durch eine besondere Regelungsdichte auszeichnet. Im Hinblick auf das immer stärker zusammenwachsende Europa wird zudem der grenzüberschreitende Rechtsverkehr mit stückelosen Effekten in Deutschland und Italien näher untersucht.