Effektivität von Recht aus ökonomischer Sicht.
Peter-J. Jost
Die Bedeutung des Vollzugs als notwendige Voraussetzung für die Wirksamkeit politischer Programme ist seit den ’70er Jahren Gegenstand wissenschaftlicher Arbeiten. Als Auslöser wirkten dabei die Fehlschläge US-amerikanischer Regierungsprogramme bzw. das vom Sachverständigenrat für Umweltfragen konstatierte Vollzugsdefizit im Bereich der deutschen Umweltpolitik.
Der Autor knüpft an diese Problematik an und stellt die Frage, wie der Vollzug politischer Programme effektiv ausgestaltet werden kann. Im Vordergrund der Betrachtung steht die Wirksamkeit politischer Programme unter Berücksichtigung des Vollzugs und der dabei auftretenden Vollzugsprobleme. Für vorgegebene rechtspolitische Zielvorstellungen wird untersucht, wie das Zusammenspiel zwischen Vollzugsinstanzen und Adressaten auf die geeignete Wahl der gesetzlichen Rahmenbedingungen zurückwirkt. Im ersten Kapitel definiert Jost den für die nachfolgenden Analysen notwendigen Begriffs- und Bezugsrahmen und grenzt die untersuchte Fragestellung gegen die bereits vorhandene Literatur ab. Anschließend werden die Auswirkungen verfahrensrechtlicher Regelungen und institutioneller Rahmenbedingungen auf die Effektivität von Gesetzesprogrammen aus zivilrechtlicher Perspektive analysiert. Es folgt diese Analyse aus öffentlich-rechtlicher Sicht. Die Effektivität rechtlicher Rahmenbedingungen wird in einer Situation untersucht, in der eine Behörde mit der Durchführung eines entsprechenden Gesetzesprogramms betraut ist.
Im Ergebnis werden Zusammenhänge, Probleme und mögliche Lösungen bei der Durchsetzung rechtlicher Regelungen aufgezeigt: Einerseits werden die zentralen Faktoren für die wirksame Implementation von Rechtsnormen systematisch untersucht, um eine Antizipation möglicher Vollzugsprobleme zu erleichtern. Andererseits können die erarbeiteten Lösungen zu einer adäquaten Gestaltung von Gesetzesprogrammen beitragen. Insbesondere gibt der Autor Entscheidungskriterien, die es erleichtern, bei Regulierungsentscheidungen zwischen Regelungen des privaten und des öffentlichen Rechts zu wählen.