Ehegattentestament 2. Auflage
Hans H Fensterer
Auch Ehegatten haben die Möglichkeit, jeweils ein eigenes Testament zu hinterlassen. Damit kann jeder Ehegatte einen anderen Erben vorsehen. Im Fall eines Ehepaares ist es aber
häufig sinnvoll, ein gemeinsames Testament zu verfassen, das Ehegattentestament. Diese gemeinsame Verfügung von Todes wegen wird nach dem Tod eines Ehegatten wirksam und
bindet den Überlebenden. Der Inhalt muss also wohl überlegt sein. Der Band informiert über die Besonderheiten, die Ehegatten bei der Abfassung eines gemeinsamen Testaments zu beachten haben bzw. beachten sollten.