Eigenmittelunterlegung von Zinsrisiken bei Kreditinstituten
Andreas Schmidt
Die EU-Kapitaladäquanzrichtlinie und die Vorschriften des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht verpflichten Kreditinstitute, die Marktpreisrisiken ihres Handelsbuches zu messen und mit Eigenmitteln zu unterlegen. Der Autor entwirft hierfür einen Value-at-Risk-Ansatz.