Einführung in das italienische Strafrecht und Strafprozeßrecht
Manfred Maiwald
Dargestellt wird der Allgemeine Teil des italienischen Strafrechts und das italienische Strafprozeßrecht. Damit soll für die wissenschaftliche Arbeit in rechtsvergleichender Hinsicht Orientierung gegeben werden. Gleichzeitig soll für den Praktiker vor allem in grenzüberschreitenden Problemstellungen die Möglichkeit bereitgestellt werden, sich über die Rechtslage in Italien im Bereich des Strafrechts und Strafprozeßrechts zu informieren. Dabei wird nicht nur auf das im und in der Strafprozeßordnung 1988/89 kodifizierte Recht eingegangen, sondern es werden auch die geschichtlichen Grundlagen und die Grundprinzipien dargestellt, auf denen das geltende Recht beruht. Auf diese Weise werden die Normen des geltenden Rechts in mancher Hinsicht verständlicher gemacht. Herangezogen wird in der Darstellung zur Erläuterung sowohl die italienische Rechtsprechung als auch die Lehre.