Elterliche Kooperation und Sorgerechtsvereinbarungen bei der Abgabe von Sorgeerklärungen und bei Trennung der Eltern
Eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung der Familienmediation
Stefan Rudolf Kranz
Die verantwortungsvolle Wahrnehmung des Sorgerechts verlangt Eltern die Fähigkeit zur Kooperation und die Bereitschaft zur ständigen Anpassung ihres Erziehungskonzepts an die Entwicklung und Bedürfnisse des Kindes ab. Dies ist besonders schwierig, aber auch besonders wichtig in Phasen der Trennung und der konstitutionellen Auflösung der Familie. In der Mediation kann oft eine Hilfe zur Erarbeitung zukunftsfähiger Lösungen liegen. Dabei stellt sich die Frage nach der Verbindlichkeit hierbei getroffener Absprachen. Im Spannungsfeld von individuellen Elternrechten und Kindeswohl ist dabei eine behutsame Austarierung zwischen schuld- und familienrechtlichen Rechtsvorschriften erforderlich. Sowohl materiellrechtlich als auch prozessual sind dabei Vereinbarungsmöglichkeiten im Sorgerecht zu fördern, insbesondere im Recht der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern.