Entschädigung und Genugtuung wegen missbräuchlicher Kündigung
Mathias Fernandez
Im schweizerischen Arbeitsrecht gilt der Grundsatz der Kündigungsfreiheit. Durch die vom Gesetz in Art. 336 OR aufgezählten Tatbestände werden der Kündigungsfreiheit jedoch bestimmte Grenzen gesetzt. So führt ein Vorliegen eines dieser Tatbestände dazu, dass eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses als missbräuchlich qualifiziert wird. Diese Aufzählung ist als Konkretisierung des allgemeinen Rechtsmissbrauchsverbots jedoch nicht abschliessend, so dass in der Praxis weitere Tatbestände als missbräuchliche Kündigungen anerkannt werden. Rechtsfolge einer missbräuchlichen Kündigung ist, dass derjenige, der ein Arbeitsverhältnis missbräuchlich kündigt, der anderen Partei eine Entschädigung zu leisten hat, die einem Betrag von einem bis sechs Monatslöhnen entspricht. Innerhalb dieses Ermessensspielraums hat der Richter die Höhe der Entschädigung unter Würdigung aller Umstände festzulegen. Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Sinn der in Art. 336a OR vorgesehenen Entschädigung und stellt die daraus gewonnenen Erkenntnisse den in der Praxis gefällten Entschädigungsurteilen gegenüber. Im Zuge dieser Gegenüberstellung bietet die vorliegende Arbeit einen prägnanten Überblick über den sachlichen Kündigungsschutz aus theoretischer sowie praktischer Sicht. Empfehlungen für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Richter werden am Schluss der Arbeit abgegeben. Die vorliegende Arbeit bietet eine umfassende Gegenüberstellung von Arbeitsunfähigkeit, Ferienunfähigkeit und Stellensuchunfähigkeit sowie den jeweiligen Konsequenzen, welche in der Literatur in dieser Form noch nicht vorhanden ist. Es wird anhand von Literatur und Judikatur die aktuelle Rechtslage aufgezeigt und die Interaktion der Begriffe analysiert. Daneben weist die Arbeit einen starken Praxisbezug auf und soll für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, aber auch für Anwälte, Gerichte und Personalverantwortliche ein Nachschlagewerk darstellen und zur Beseitigung von Unsicherheiten in der Rechtsanwendung beitragen. Empfehlungen in Form von Checklisten und Merkblättern erleichtern den praktischen Umgang mit den Begriffen im Alltag.