Entscheidungsnützlichkeit der Bilanzierung von Intangible Assets in den IFRS
Analyse der Regelungen des IAS 38 unter besonderer Berücksichtigung der ergänzenden Regelungen des IAS 36 sowie des IFRS 3
Lars Hepers
Die erklärte Zielsetzung der Rechnungslegung nach International Financial Reporting Standards (IFRS) besteht in der Vermittlung entscheidungsnützlicher Informationen als Grundlage für die ökonomische Entscheidungsfindung der Rechnungslegungsadressaten und hierbei insbesondere der Eigenkapitalgeber. Vor dem Hintergrund dieser Zielsetzung wurden die IFRS-Regelungen zur bilanziellen Abbildung immaterieller Vermögenswerte im Frühjahr 2004 grundlegend überarbeitet bzw. neu formuliert. Die Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte wird in den IFRS seitdem über das Zusammenspiel des IAS 38 Intangible Assets (revised 2004) als primärem Rechnungslegungsstandard für die Abbildung immaterieller Vermögenswerte in den IFRS mit IAS 36 Impairment of Assets (revised 2004) und IFRS 3 Business Combinations geregelt. Der Verfasser nimmt die vorgenommenen Überarbeitungen und Neuformulierungen zum Anlass für eine umfassende Analyse der Eignung der bilanziellen Abbildung immaterieller Vermögenswerte in den IFRS für die Kapitaldispositionsentscheidungen der Eigenkapitalgeber.
Auf der Grundlage der Typisierung der Informationsbedürfnisse von Eigenkapitalgebern wird der im Schrifttum vielfach verwendete, indes inhaltlich oftmals unklare Begriff der Entscheidungsnützlichkeit operationalisiert. Die Analyse der einschlägigen IFRS-Regelungen wird vor diesem Hintergrund schwerpunktmässig auf die Betrachtung der sich den Bilanzierenden eröffnenden Abbildungsspielräume bei der Identifikation immaterieller Vermögenswerte im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses und bei der Eigenerstellung von intangible assets ausgerichtet. Weiterhin werden die mit den Wertmassstäben fair value und value in use verbundenen Spielräume bei der Bewertung immaterieller Vermögenswerte intensiv beleuchtet. Schliesslich wird auch das Konzept des impairment-only-approach für die Folgebewertung bestimmter immaterieller Vermögenswerte mit seinen Implikationen für die Entscheidungsnützlichkeit der Rechnungslegungsdaten untersucht.