Entscheidungsprozesse im Verteidigungsausschuss
Unter besonderer Berücksichtigung der 13. Wahlperiode (1994-1998)
Alexander Mätzig
Gerade in den letzten Jahren sind zahlreiche politikwissenschaftliche Untersuchungen zum Deutschen Bundestag erschienen, dennoch sind Einzeldarstellungen zu den Fachausschüssen noch die Ausnahme. Diese empirische Arbeit schließt eine Lücke in der Parlamentarismusforschung, indem sie untersucht, was im und um den Verteidigungsausschuss herum geschieht. Dazu werden die Auswirkungen der «neuen Gewaltenteilung» speziell für die Entscheidungsprozesse im Verteidigungsausschuss analysiert und seine Struktur, Zusammensetzung und Arbeitsweise in der 13. Wahlperiode (1994-1998) detailliert dargestellt. Wie die Untersuchung zeigt, verstehen sich die Abgeordneten in großen Teilen als «Anwalt und Helfer» der Bundeswehr. Konsensorientierung und Korpsgeist sind im Ausschussleben dominant, welches von einer kleinen Funktionselite geprägt wird. Nicht nur bei der Regierungsmehrheit ist wenig kritische Distanz zum Ministerium vorherrschend, auch die Mitsprachemöglichkeiten der Abgeordneten der Opposition tragen kaum zu einer kritischen Haltung des Ausschusses bei. Der Entscheidungsprozess im Verteidigungsausschuss des Bundestags funktioniert vielmehr nach den Regeln einer «Quasi-Großen Opposition».