Entwicklung und gegenwärtiger Stand der europäischen Grundrechte nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sowie des Gerichts erster Instanz
Udo Ostermann
Die EU hat die Entwicklung von einer Wirtschafts- zu einer Rechtsgemeinschaft vollzogen. Damit nahmen die Kompetenzen auf verschiedenen Sachgebieten und dementsprechend die Eingriffsbefugnisse stetig zu. Umso dringender erhebt sich daher die Frage, ob die Grundrechte Einzelner und von Unternehmen durch die europäischen Gerichte wirksam geschützt werden. Diese Studie analysiert aktuelle und wichtige Entscheidungen des EuGH und des Gerichts erster Instanz. Die Untersuchung zeigt, dass die Grundrechte materiell-rechtlich wirksam geschützt werden, es aber für EU-Bürger und auch Unternehmen mitunter schwierig oder gar unmöglich sein kann, diese Rechte wirksam in Verfahren vor den europäischen Gerichten durchzusetzen. Um dieses verfahrensmäßige Defizit zu beseitigen, wird für eine zusätzliche Klageart, eine Grundrechtsbeschwerde, plädiert.