Ertragsteuerrecht 163. Ergänzungslieferung
Rechtsstand: August 2022
Zur Ergänzungslieferung
Die Lieferung enthält u.a. aktuelle Änderungen durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz und das Steuerentlastungsgesetz 2022 sowie Gesamtüberarbeitungen folgender Paragrafen:§§ 3a, 7g, 17, 18, 19a, 32c, 33, 33a, 33b, 36, 52 EStG,§§ 1a, 8 (Teil 2) KStG,§§ 50, 51, 52 InvStG 2018,NEU: Erstkommentierung der neuen §§ 112 bis 122 EStG (Energiepreispauschale).
Vorteile auf einen Blick14 Kommentare in einem Werkkonzentrierte, umfassende InformationenDarstellung aus einem Gussstets aktuell durch mindestens vier Lieferungen pro Jahr
Zielgruppe
Für Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsanwaltschaft, Finanzverwaltung, Finanzgerichte, Unternehmen, Kommunalverwaltungen.