EuInsVO – Kommentar
Europäische Insolvenzverordnung mit Restschuldbefreiung und Nachlassinsolvenz in der EU
Andreas Schmidt
Die Europäische Insolvenzordnung (EuInsVO) ist das wichtigste Instrument zur Bewältigung grenzüberschreitender Insolvenzverfahren in der EU. Die gilt sowohl für die Unternehmens- bzw. Konzerninsolvenz, aber auch im Rahmen von Nachlass- und Privatinsolvenzverfahren (sog. »Restschuldbefreiungstourismus«). Durch den möglichen Brexit ist die ohnehin vielschichtige Materie noch komplexer geworden.
Der neue EuInsVO-Kommentar richtet sich an den Insolvenzpraktiker und hebt sich so deutlich von den übrigen Kommentaren ab, die häufig einen Hang zu einer zu sehr verwissenschaftlichten Darstellung haben. Er verbindet eine präzise Kommentierung der EuInsVO, deren Durchführungsverordnung (Art. 102c EGInsO) und einer Erläuterung der im jeweiligen Kontext relevanten Vorschriften der Insolvenzordnung (InsO) mit zahlreichen Hinweisen, Praxistipps und Checklisten.
KUNDENNUTZEN:
– präzise Kommentierung der EuInsVO, des Art. 102c EGInsO und der maßgeblichen Vorschriften der InsO
– aktuelle Kommentierung des neuen europäischen Konzerninsolvenzrechts
– »Restschuldbefreiungstourisimus«, insbesondere im Lichte des (möglichen) Brexit
– Kompass zum Umgang mit grenzüberschreitenden Nachlassinsolvenzen
– zahlreiche Praxistipps, Hinweise, Checklisten aus Sicht des Insolvenzverwalters sowie des Insolvenzrichters
von Praktikern für Praktiker