Europäisiertes Kapitalmarktstrafrecht
Marcus Bergmann
Das Kapitalmarktstrafrecht ist ein in besonders starkem Maße europäisierter Rechtsbereich. Die Verzahnung zwischen europäischem Recht und deutschem Strafrecht ist in diesem Bereich inzwischen so intensiv geworden, dass man es ohne Rückgriff auf das europäische Recht nicht mehr sinnvoll betrachten kann. Ein rein nationales Kapitalmarktstrafrecht gibt es daher nicht mehr.
Dieses Zusammenspiel wirft zahlreiche Rechtsfragen auf, die in den zehn Beiträgen dieses Bandes teilweise aufgegriffen werden. Dies beginnt bei Fragen der europäischen Rechtsetzungskompetenz auf dem Gebiet des Strafrechts und nach den dabei zu beachtenden Grund- und Menschenrechten, erstreckt sich auf das Zusammenwirken mit allgemeinen dogmatischen Grundsätzen des deutschen Strafrechts und Strafprozessrechts und betrifft auch das Verhältnis zu Regeln des (ebenfalls europäisierten) Kapitalmarktaufsichtsrechts. Jenseits dessen stellen neue technische Entwicklungen das Kapitalmarktstrafrecht vor Herausforderungen, etwa die Emission von Kryptowährungen. Aber auch neue Straftatbestände als Reaktion auf europarechtliche Veränderungen werfen Fragen auf, die der Klärung bedürfen. Dies gilt ebenso für die Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft.