Evaluation der Reform der kommunalen Rechnungslegung in NRW
Befragung kommunaler Mandatsträger und Analyse von Abschlüssen ausgewählter Gemeinden
Sebastian Riemenschneider
Die hohe Verschuldung der öffentlichen Haushalte der Bundesrepublik Deutschland hat zu einer Diskussion über die Ungerechtigkeit dieser Lastenverschiebung auf zukünftige Generationen geführt. Ein nicht unerheblicher Anteil am Ausmaß der öffentlichen Verschuldung wird den Unzulänglichkeiten des kameralen Haushalts- und Rechnungswesens zugesprochen. Als Resultat dieser Diskussion hat sich der nordrhein-westfälische Landesgesetzgeber im Jahr 2004 dazu entschieden, mit dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) ein doppisches Haushalts- und Rechnungswesen für alle Kommunen in NRW einzuführen und die Kameralistik abzulösen. Der Autor geht der Frage nach, ob die mit der Einführung des NKF verbundenen Ziele, insbesondere bessere Information der Entscheidungsträger und Stärkung der intergenerativen Gerechtigkeit, aus Sicht der kommunalen Mandatsträger tatsächlich erreicht wurden. Dafür werden zunächst die Grundlagen des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens in NRW erläutert und in diesem Zusammenhang die Änderungen, die sich durch das NKF ergeben, beschrieben sowie Kameralistik und Doppik einander vergleichend gegenübergestellt. Zudem wird untersucht, welche Informationspotentiale die neuen doppischen Abschlüsse aufweisen, indem die Möglichkeiten und Grenzen einer kommunalen Bilanzanalyse diskutiert werden und eine empirische Analyse der Abschlüsse ausgewählter Gemeinden durchgeführt wird. Darüber hinaus werden die Ergebnisse einer repräsentativen schriftlichen Befragung der kommunalen Mandatsträger zu ihren Einschätzungen zum NKF dargestellt und ausführlich analysiert. Dabei zeigt sich, dass das Ziel einer höheren Transparenz und besseren Information über die haushalts- und finanzwirtschaftliche Lage der Kommunen in NRW in weiten Teilen erreicht werden konnte. Bezüglich des Reformziels der Stärkung der intergenerativen Gerechtigkeit ist hingegen ein zwiespältiges Ergebnis festzustellen, so dass in der Abhandlung eine weitergehende institutionelle Bindung der politischen Entscheidungsträger als weiterführende Maßnahme diskutiert wird.