Evaluation des Bürgerhaushaltes im Landkreis Mansfeld-Südharz
Jochen Franzke, Eva Roeder
Bürgerbeteiligungsverfahren auf lokaler Ebene sollen die Mitwirkungschancen der BürgerInnen vergrößern. Auf Landkreisebene werden diese bislang wenig genutzt. Dies verwundert kaum, denn die Identifikation der BürgerInnen mit dieser administrativen Ebene ist deutlich geringer als mit ihren Gemeinden. Das fehlende Wissen über Zuständigkeiten verstärkt diesen Effekt. Als einer der ersten deutschen Landkreise führte der Landkreis Mansfeld-Südharz (Sachsen-Anhalt) in den Jahren 2012-2013 ein Bürgerhaushaltsverfahren durch. Dieses Gutachten dient der Evaluation dieses demokratischen Experiments. Dabei sollen Vorschläge zu dessen möglicher Weiterführung gemacht werden. Die vom Gutachter geführten Interviews mit Kreistagsmitgliedern und Führungskräften der Kreisverwaltung zeigten eine generell positive Einschätzung des Bürgerhaushalts und die weit verbreitete Bereitschaft, dieses Experiment fortzusetzen. Im Gutachten werden drei unterschiedliche Szenarien für eine mögliche Fortsetzung des Bürgerhaushalts im Landkreis entwickelt. Das „Weiter so“-Szenario mit viel Kontinuität, die Entwicklung eines Bürgerhaushalts in Kooperation mit der organisierten Zivilgesellschaft oder eines Bürgerhaushalts der interkommunalen Zusammenarbeit.