Exhibitionisten
Täter, Taten, Rückfall
Jutta Elz, Jörg M Jehle, Hans L Kröber
Exhibitionistische Handlungen galten lange Zeit als harmlose Sexualdelikte, ein Exhibitionist als Paradebeispiel des monotropen Sexualdelinquenten, der lebenslang bei einem einzigen Tatmuster bleibt. In der Diskussion über den richtigen Umgang mit Sexualstraftätern, die mehrfach Verschärfungen des Sexualstrafrechts zur Folge hatte, spielten exhibitionistische Taten zunächst keine Rolle. Aufgeschreckt durch einige Männer, die vor gravierenderen Sexualdelikten schon mit Exhibitionen aufgefallen waren, und vermeintlich abgesichert durch empirische Befunde, nach denen ein derartiges Steigerungsverhalten so selten nicht sei, werden Exhibitionisten nunmehr als „gewalttätige Sexualverbrecher im Wartestand“ gesehen.
Ausgehend von der Studie „Legalbewährung und kriminelle Karrieren von Sexualstraftätern“, die die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) durchführte, haben sich für die vorliegende Publikation Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen zusammengetan, um die Frage, ob exhibitionistische Handlungen „Einstiegsdelikte“ in spätere sexuell motivierte Gewaltkriminalität sein können, aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten.
Jutta Elz stellt die rechtlichen Grundlagen und Widersprüche des § 183 StGB dar und wertet Dunkelfeldstudien und Rechtspflegestatistiken aus. Hans-Ludwig Kröber beschreibt die Erscheinungsformen des Exhibitionismus und erläutert darauf bezogene psychodynamische, ethologische und psychiatrische Theorien. Im Kontext der Daten aus der KrimZ-Studie zeigt Jutta Elz den bisherigen Wissensstand zum Steigerungsverhalten von Exhibitionisten und die damit verbundenen inhaltlichen und methodischen Probleme auf. Jörg-Martin Jehle und Sabine Hohmann-Fricke dokumentieren in ihrem Beitrag anhand von Bundeszentralregistereintragungen die Rückfälligkeit von über 1.000 Personen, die wegen exhibitionistischer Straftaten verurteilt wurden. Hans-Ludwig Kröber schließlich analysiert die Frage anhand der Fallgeschichten von begutachteten Probanden, die exhibitionistische Taten und zudem Sexualdelikte mit Körperkontakt begangen hatten.