Externer Vergleich und ortsübliche Vergütung in der stationären Pflege
Andreas Hänlein
Durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz wurde Mitte 2008 das Recht der Pflegevergütung in wesentlichen Teilen reformiert. Prof. Dr. Andreas Hänlein (Universität Kassel) untersucht zwei Vorschriften zum externen Vergleich und zur ortsüblichen Vergütung, die für stationäre Pflegeeinrichtungen besondere Relevanz haben. Das Gutachten wurde im Auftrag des Verbandes Katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD) und des Deutschen Caritasverbandes erstellt. Ausführlich berücksichtigt wird die wegweisende Entscheidung des Bundessozialgerichtes (BSG) zum externen Vergleich vom 29.01.2009 und ihre Auswirkungen auf künftige Vergütungsverhandlungen.
Enthalten sind neben dem Gutachten der vollständige Text der Entscheidung des BSG, die relevanten Gesetzestexte mit Gesetzesbegründung sowie eine Interpretations- und Anwendungshilfe zur ortsüblichen Vergütung.