Farr, Checkliste 11 (Erstellungsberichte) 4. Aufl.
- mit 3 fallabhängigen Mustererstellungsberichten - (unter Berücksichtigung von IDW S7 vom 27.11.2009 und der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer
Wolf-Michael Farr
Checkliste 11 für die Anfertigung und Qualitätskontrolle von Erstellungsberichten erscheint jetzt in der 4., aktualisierten Auflage und berücksichtigt neben dem IDW S 7 (Stand: 27.11.2009) bzw. der Verlautbarung der BStBK zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen (Stand: 12./13.04.2010) zudem die Hinweise zur Verlautbarung der BStBK zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen in Bezug auf Gegebenheiten, die der Annahme der Unternehmensfortführung entgegenstehen (Stand: 13./14.03.2018). Die Checkliste unterstützt die interne Qualitätssicherung, da hiermit eine nachvollziehbare Abwicklung der Berichterstattung über einzelne Erstellungsaufträge ermöglicht wird. Folgende Hilfsmittel sind darin enthalten: – Mustererstellungsberichte
Es werden hier 3 Mustererstellungsberichte angeboten, nämlich für die 3 Auftragsarten des IDW S 7.
– Checkliste für die Anfertigung von Erstellungsberichten (sog. Berichtsbegleitbogen)
Sie kann bei allen Typen von Erstellungsaufträgen eingesetzt werden, um den Erstellungsprozess von Berichten nach einem strukturierten einheitlichen Ablaufschema durchzuführen. Die einzelnen Arbeitsschritte aller zuständigen Personen sind damit dokumentiert und somit jederzeit nachvollziehbar.
– Checkliste für die Qualitätskontrolle von Erstellungsberichten (sog. Berichtskontrolle)
Sie trägt dazu bei, dass die Qualitätskontrolle der Erstellungsberichte ebenfalls nach einem festen Ablaufschema erfolgen kann, das wiederum im Rahmen der internen Qualitätssicherung (z.B. Berichtskritik) nachvollziehbar ist.
Die ständig aktualisierten FARR®-Prüferchecklisten (Nr. 1 bis 19) sind dafür vorbereitet, bei der Aufstellung oder Prüfung von Jahres-/Konzernabschlüssen bzw. bei anderen Prüfungen (z.B. MaBV) verwendet und als Dokumentationsmittel abgelegt zu werden. Sie dienen damit nicht nur als Hilfsmittel für die interne Qualitätssicherung (§ 55b WPO), sondern auch für die externe Qualitätskontrolle (§ 57a WPO). Die Checklisten enthalten z.T. auch Muster für die praktische Arbeit sowie ein Literaturverzeichnis zum betreffenden Thema. Bei den vorliegenden Checklisten handelt es sich um Empfehlungen des Verfassers. Es sind keine Verlautbarungen des IDW im Sinne von IDW PS 201, Tz. 28ff.