Folter vor Gericht
Karsten Altenhain, Ina Hagemeier, Mareike Hofmann, Johannes Kruse
Folter ist in vielen nationalen Rechtsordnungen und durch das Völkerrecht ausnahmslos verboten. In Deutschland existieren mehrere Rechtsvorschriften, die Opfern von Folter oder anderen schweren Misshandlungen ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht oder zumindest Abschiebeschutz gewähren. Standards zur medizinischen und psychologischen Begutachtung von Menschen mit Traumatisierung sind etabliert. Das Bundesverwaltungsgericht hat Mindestanforderungen an die Substantiierung von Traumafolgestörungen durch ärztliche Atteste formuliert. Und bis 2012 soll ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem verwirklicht werden. In der Theorie scheint klar zu sein, was sich in der Praxis als problematisch entpuppt: Ein fairer Umgang mit Folteropfern in Asylverfahren. Ziel dieses Sammelbandes ist, die Möglichkeiten und Grenzen der an Asylverfahren beteiligten Fachrichtungen auszuloten, den interdisziplinären fachlichen Austausch weiter zu vertiefen und neue Denkansätze zu geben.