Freiverkäufliche Arzneimittel
Sachkenntnisse im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
DIHK e.V.
Hühneraugenpflaster, Magnesiumtabletten und andere sogenannte „Freiverkäufliche Arzneimittel“ dürfen auch außerhalb von Apotheken, also zum Beispiel in Drogerie- oder Supermärkten verkauft werden. Vorausgesetzt, es ist mindestens ein Mitarbeiter anwesend, der die notwendige Sachkenntnis besitzt.
Diese Sachkenntnis, also die Kenntnisse und Fertigkeiten über das ordnungsgemäße Abfüllen, Abpacken, Kennzeichnen, Lagern und Inverkehrbringen von Arzneimitteln, die zum Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind (Freiverkäufliche Arzneimittel), muss durch eine Prüfung nachgewiesen werden.
Die Abnahmeder Prüfung ist den Industrie- und Handelskammern durch Landesrecht übertragen worden. Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad der schriftlichen Prüfungsfragen sind dem nun komplett aktualisierten Fragenkatalog „Freiverkäufliche Arzneimittel“ zu entnehmen. Er soll sowohl den Prüfern als auch den Prüfungskandidaten eine Hilfe bieten. Für Prüfungsbewerber ist er als begleitende Arbeitsunterlage gedacht, ohne damit eine anderweitige Vorbereitung ersetzen zu wollen.