Fremdwährungsschulden im deutschen und englischen Recht
Ein Rechtsvergleich
Stefan Steenken
Bei Fremdwährungsschulden werden die grundlegenden Prinzipien im deutschen Recht heute nicht mehr in Frage gestellt, anders aber im englischen Recht. Bis 1975 ließen englische Gerichte Fremdwährungsklagen nicht zu. Bei Wechselkursverlusten gab es keinen Schadensersatz. Das Urteil des House of Lords in Miliangos v. George Frank (Textiles) Ltd. aus dem Jahre 1975 und die Folgeentscheidungen haben die englische Gerichtspraxis bei Fremdwährungsfragen umgewälzt. Wenn auch das deutsche und englische Recht heute häufig zu den gleichen Ergebnissen kommen, bleiben Unterschiede, was im wesentlichen in der Andersartigkeit des englischen Common Law begründet ist. Diese Arbeit geht besonders darauf ein, wie Fremdwährungsschulden im deutschen und im englischen Recht begründet und erfüllt werden und welche Besonderheiten sich im Prozeß, in dem Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzverfahren ergeben. Daneben wird detailliert auf die Frage eingegangen, ob Wechselkursverluste ersetzt werden. Die Arbeit will dabei Grenzen der Rechtsannäherung zwischen beiden Rechtssystemen aufweisen.