Für mehr Wettbewerb im stationären Altenhilfesektor.
Handlungsbedarf aufgrund Kapazitätsprognose 2050.
Dirk Meyer
Ausgangspunkt der Untersuchung ist eine Prognose auf der Basis des demographischen Wandels, wonach für das Jahr 2050 etwa 3,5 Mio. Pflegefälle erwartet werden. Damit einher geht eine Verdopplung des Pflegebudgets, das Beitragssätze von bis zu 6 % ergeben wird. Die notwendigen Kapitalmittel von jährlich 2,2 – 3,8 Mrd. Euro – werden kaum von der öffentlichen Hand geleistet werden können. Ein ordnungspolitischer Handlungsbedarf leitet sich aus der mangelnden Problemlösungsfähigkeit der bestehenden korporatistischen Strukturen des Pflegesektors ab. Hinzu treten Probleme der Nachfragemacht der Sozialleistungsträger, Mängel einer externen Qualitätssicherung sowie eine Diskriminierung privat-gewerblicher Anbieter.
Als ordnungspolitisches Leitbild entwirft der Verfasser eine auf der Basis marktwirtschaftlicher Strukturen beruhende Versorgung unter Erschließung des privaten Kapitalmarktes. Im Mittelpunkt stehen eine Subjektförderung als Geldleistung sowie eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts, die eine Gleichstellung privat-gewerblicher Träger mit freigemeinnützigen Anbietern zum Ziel hat. Ein ausführlicher Exkurs zum EU-Sozial- und Wettbewerbsrecht unter Bezugnahme auf die einschlägige Rechtsprechung zeigen die hiermit verbundenen Chancen und Gefahren für die am Pflegemarkt teilnehmenden Akteure auf.