Gemeinsam geführte Unternehmen im Bilanz- und Gesellschaftsrecht
Markus Lauer
Gemäß § 310 HGB kann anstelle der Vollkonsolidierung die quotale Konsolidierung eines Unternehmens erfolgen, wenn es von einem in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen und mindestens einem konzernaußenstehenden Unternehmen wird. Eine umfassende Definition des unbestimmten Rechtsbegriffs hat weder die Literatur bisher erreicht, noch war die Rechtsprechung mit ihr befasst. Diese Arbeit entwickelt daher eine Bestimmung des Begriffs unter juristischen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und untersucht Fragestellungen, die sich – abhängig von der Rechtsform des Unternehmens – im Bilanz- und Gesellschaftsrecht in diesem Zusammenhang ergeben.