Gemeinsames Sorgerecht
Rechte und Pflichten - zum Wohl des Kindes
Volker Schmidt
Seit dem 1. Juli 2014 ist das gemeinsame Sorgerecht in der Schweiz der Regelfall. Mütter und Väter, die sich scheiden lassen oder nicht verheiratet sind, üben zusammen die elterliche Sorge für ihr Kind aus. Das fordert eine hohe Kompromissbereitschaft, Vernunft und Sozialkompetenz bei den Eltern und allen Beteiligten, damit das Wohl des Kindes im Fokus bleibt. Mit dem Sorgerecht ist jedoch nicht nur geregelt, welche Rechte die jeweiligen Elternteile haben, sondern auch welche Pflichten. Denn die Eltern müssen sämtliche Fragen der elterlichen Sorge gemeinsam entscheiden: Welche Schule oder welchen Kindergarten besucht das Kind? Soll es in den Religionsunterricht? Wird das Kind geimpft? Darf es einen Auslandaufenthalt absolvieren? Auch bei Vermögensangelegenheiten oder beim Beantragen eines Passes müssen sich die Eltern einig sein. Das sorgt für Gesprächsstoff, birgt aber auch viel Konfliktpotenzial. Der Beobachter-Ratgeber hilft, diese Herausforderungen anzugehen und die Verantwortung für das gemeinsame Kind zu tragen.