Gesamtschuldnerische Organhaftung
Michael Voss
Die Bedeutung der Haftung von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern sowie Aufsichtsratsmitgliedern für Pflichtverletzungen hat spätestens im Nachgang zur ARAG/Garmenbeck-Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21.04.1997 sowie im Zuge der allgemeinen Corporate Governance-Diskussion in den letzten Jahren zugenommen. Dies betrifft zunächst einmal die Haftung gegenüber der Gesellschaft, nicht zuletzt durch das Aufkommen neuer kapitalmarktrechtlicher Vorschriften vermehrt aber auch Fragen der Haftung gegenüber Dritten. Soweit die Haftung gegenüber der Gesellschaft in Rede steht, ordnen § 93 Abs. 2 Satz 1 AktG für Vorstandsmitglieder, § 43 Abs. 2 GmbHG für Geschäftsführer und § 116 Satz 1 i.V.m. § 93 Abs. 2 Satz 1 AktG für Aufsichtsratsmitglieder bei Haftung mehrerer Organmitglieder deren gesamtschuldnerische Haftung an. Auch aus anderen Vorschriften des Gesellschaftsrechts und des bürgerlichen Rechts, ferner aus den allgemeinen Grundsätzen des § 421 BGB lassen sich verschiedene Konstellationen gesamtschuldnerischer Haftung von Organmitgliedern, teils auch zusammen mit Dritten entnehmen, gegenüber der Gesellschaft ebenso wie wiederum auch gegenüber Dritten. Nimmt die Haftung, genauer: die Inanspruchnahme wegen Pflichtverletzung von Geschäftsleitern und Aufsichtsratsmitgliedern zu, führt dies zu praktischen Folgefragen, die mit dem Gesamtschuldcharakter bei der Haftung mehrerer Schuldner in Zusammenhang stehen. Der Gläubiger muss entscheiden, gegen welche Schuldner er vorgeht: lediglich gegen einzelne von ihnen wegen der Haftung eines jeden Schuldners »aufs Ganze«, § 421 BGB, oder doch besser gegen mehrere oder gar alle von ihnen? Und für den in Anspruch genommenen Schuldner ist von Interesse, wie er sich vor dem Hintergrund der gesamtschuldnerischen (Mit-)Haftung auch anderer Personen verteidigen kann, ferner, wie und in welcher Höhe er von seinen Mitschuldnern Regress verlangen kann. Gegenstand dieser Arbeit ist es, das Zusammenspiel von gesellschaftsrechtlichen und gesellschaftsrechtlich beeinflussten Haftungstatbeständen einerseits und der allgemeinen schuldrechtlichen Rechtsfigur der Gesamtschuld andererseits zu untersuchen. Dies betrifft zum einen das Außenverhältnis der Gesamtschuldner, d. h. die Frage der Einzel- und Gesamtwirkung von im Verhältnis zwischen Gläubiger und einzelnen Schuldnern eintretenden Umständen auf sämtliche Gesamtschuldner. Und zum anderen wird das Innenverhältnis der Gesamtschuldner, deren interne Haftungsteilung und hierauf aufbauend dann der Ausgleich der Gesamtschuldner untereinander in den Blick genommen. Hierbei werden zunächst die einzelnen in Betracht kommenden Fallgruppen der gesamtschuldnerischen Haftung unter Beteiligung von Geschäftsleitungs- und/oder Aufsichtsratsmitgliedern zusammengestellt. Anschließend werden das Verhältnis zwischen Gesamtschuldnern und Gläubiger, mithin die gesamtschuldnerische Haftung im Außenverhältnis3, und sodann das Innenverhältnis der Gesamtschuldner, d. h. die interne Haftungsteilung nebst entsprechendem Ausgleich der Gesamtschuldner4 untersucht. Erörterungen von Besonderheiten bei Bestehen einer Haftpflicht-/D & O-Versicherung sowie Überlegungen zur praktischen Rechtsdurchsetzung und -verteidigung5 bilden den Abschluss der Arbeit. Inhalt 1. Teil: Fallgruppen der gesamtschuldnerischen Haftung von Geschäftsleitern und Aufsichtsräten § 1 Gesamtschuldnerische Haftung von Geschäftsleitern § 2 Gesamtschuldnerische Haftung von Aufsichtsräten § 3 Gesamtschuldnerische Haftung von Geschäftsleitern und Aufsichtsräten § 4 Gesamtschuldnerische Haftung von Geschäftsleitern und/oder Aufsichtsräten und der Gesellschaft § 5 Gesamtschuldnerische Haftung von Geschäftsleitern und/oder Aufsichtsräten und Dritten § 6 Gesamtschuldnerische Haftung von Geschäftsleitern und/oder Aufsichtsräten und Gesellschaftern 2. Teil: Gesamtschuldnerische Haftung und Außenverhältnis: Gesamt- und Einzelwirkungen § 7 Der Grundsatz der Einheit der Gesamtschuld, §§ 422-424 BGB § 8 Die Wirkung anderer Tatsachen als Erfüllung und erfüllungsähnliche Vorgänge, § 425 BGB 3. Teil: Gesamtschuldnerische Haftung und Innenverhältnis: Interne Haftungsanteile und Gesamtschuldnerausgleich § 9 Der Ausgleichsanspruch § 10 Interne Haftungsanteile und Umfang des Ausgleichsanspruchs 4. Teil: Sonstiges § 11 Gesamtschuldnerische Organhaftung und Haftpflicht-/D & O-Versicherung § 12 Prozessuale Überlegungen