Gesamtwirtschaftliche Stabilität als Verfassungsprinzip.
Die gesamtwirtschaftliche Stabilität der deutschen Wirtschaftsverfassung und die Europäische Währungsunion.
Hans-Martin Hänsch
Die Ausführungen begründen und formulieren das für die EWWU wesentliche Verfassungsprinzip »Gesamtwirtschaftliche Stabilität« auf Basis des Sozialprinzips, denn im Interesse allgemeiner Freiheit obliegt dem Staat die Verpflichtung zu allgemeiner Selbständigkeit, der dieser durch vorrangig makrosozial orientierte Gesetzgebung bestmöglich nachkommt. Maßgebliche Zielelemente dafür sind Geldwertstabilität, Beschäftigung und Wachstum als gleichrangige ökonomische Imperative des Sozialprinzips, das allerdings hinsichtlich der Wege zur Zielerreichung aufgrund der Kontingenz der Theorie offen sein muß.
Das »gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht« des Art. 109 Abs. 2 GG hilft als rechtspositiver Ausfluß des Prinzips bei dessen Auslegung. Aufgrund der existentiellen Staatlichkeit Deutschlands ist die Übereinstimmung von nationalen Verfassungsprinzipien und Gemeinschaftsrecht erforderlich, die mit den Maastrichter Regelungen zur Währungsunion und der damit einhergehenden Vertragsstellung der Aspekte Preisstabilität, Beschäftigung und Wachstum jedoch verlorenging.