Geschichte des gelehrten Rechts in Russland
Jurisprudencija an den Universitäten des Russischen Reiches 1700-1835
Michael Silnizki
Die in der historiographischen Russlandforschung völlig vernachlässigte und weitgehend unerforschte „jurisprudencija in Russland“ ist das Thema der hier vorgelegten Teilstudie, einer Gesamtdarstellung des gelehrten Rechts von seinen Anfängen bis zum Inkrafttreten des Svod Zakonov.
Als Universitäts- und Literaturgeschichte konzipiert, bemüht sich die Studie um eine detaillierte Rekonstruktion der Entstehung, Entwicklung und Etablierung der juristischen Bildung an russischen Universitäten und der juristischen, überwiegend natur- und privatrechtlichen Literatur. In der Entstehungsphase (1700-1755) kommt es zu einer politischen Entwicklung, die in der Einführung der jurisprudencija in Russland gipfelt. Diese Entstehungsperiode ist aufs engste mit der Gründung der Petersburger Akademie der Wissenschaften, dem Geburtsort der juristischen Bildung, im Jahre 1725 verbunden. Die Errichtung der ersten russischen Universität in Moskau und die Thronbesteigung Alexanders I. markieren die zweite Periode (1755-1801), deren Kennzeichen die Dominanz der ausländischen, genauer der deutschen Rechtsgelehrten an der Moskauer Universität ist. Die dritte Periode umfasst das Alexandrinische Zeitalter (1801-1825), charakteri-
siert durch eine rasche Ausbreitung der juristischen Bildung und Literatur an den Universitäten des Russischen Reiches. In diese Zeit fällt der erste Versuch einer Systematisierung und Verwissenschaftlichung des russischen Rechts (Pravo). Die vierte und letzte Periode wird mit der Thronübernahme durch Nikolaus I. eingeleitet und dem Inkrafttreten des neuen Universitätsstatuts abgeschlossen. Als Periode des Übergangs (1825-1835) zeichnet sie sich durch die Entstehung der russischen Rechtswissenschaft aus.
Die Ergebnisse dieser Rekonstruktion geben Aufschluss über die Bedeutung und den Stellenwert des gelehrten Rechts in der russischen Rechtskultur.