Gesetzeslücken in öffentlich-rechtlichen Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
unter besonderer Berücksichtigung des Zulassungsverfahrens nach der Bundesrechtsanwaltsordnung
Peter Knösels
Während mit dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in erster Linie Nichtstreitverfahren assoziiert werden, ist es tatsächlich so, daß auch viele Streitverfahren im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit erledigt werden. Bei diesen Verfahren handelt es sich in der überwiegenden Zahl um privatrechtliche Streitverfahren, daneben aber auch um eine zunehmende Zahl von öffentlich-rechtlichen Streitverfahren. Das Verfahren der Streitverfahren ist in dem FGG nur unzureichend geregelt. Gegenstand dieser Arbeit ist es, eine systemgerechte Lückenausfüllung bei den öffentlich-rechtlichen Streitverfahren zu finden. Aufgrund des bei den öffentlich-rechtlichen Streitverfahren bestehenden öffentlichen Interesses sind die insoweit zu den privatrechtlichen Streitverfahren vorliegenden Erkenntnisse nur bedingt übertragbar. Im Rahmen der Untersuchung wurden dabei die verschiedenen Verfahrensordnungen einander gegenübergestellt. Als Ergebnis wurde herausgearbeitet, daß die Anwendung der VwGO am ehesten den besonderen Eigenschaften der öffentlich-rechtlichen Streitverfahren gerecht wird.