Gewinnherausgabe im Rahmen des Nutzungsherausgabeanspruchs gemäß – § 818 I 1. Alt. BGB
Birke Hagmann
Die Gewinnhaftung ist eines der am meisten diskutierten Probleme des Bereicherungsrechts. Hieraus greift die Arbeit einen Teilbereich heraus: nämlich die Frage, ob der Bereicherungsschuldner die durch den Gebrauch des Kondiktionsgegenstandes erzielten Gewinne als Nutzungen herauszugeben hat. Nach einer Auseinandersetzung mit der allgemeinen Problematik der bereicherungsrechtlichen Gewinnhaftung steht daher der Nutzungsbegriff des § 818 I 1. Alt. BGB im Mittelpunkt der Untersuchung. Ausgehend vom allgemeinen Nutzungsbegriff kommt die Autorin zu dem Ergebnis, dass dieser im Bereicherungsrecht nur modifiziert, nämlich beschränkt auf «mitgeleistete» Nutzungen Anwendung finden kann. Daher lehnt sie eine Abschöpfung wirtschaftlicher Erträge und Gewinne über den Nutzungsherausgabeanspruch ab.