Grenzen europäischer Rundfunkrechtsetzung
Dargestellt am Beispiel der Fernsehrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft vom 3. Oktober 1989
Wulf Meinel
Rundfunkrechtsetzung der Europäischen Gemeinschaft steht in einem Spannungsverhältnis zu der Rundfunkhoheit der Mitgliedstaaten. Zwar ermächtigt die Qualifikation des Rundfunks als Dienstleistung im Sinne des EWG-Vertrages die Gemeinschaft zum Erlaß von Rundfunkrichtlinien. Die Rundfunkhoheit der Mitgliedstaaten aber wird damit nicht aufgehoben. Die vorliegende Untersuchung schlägt Kriterien zur Lösung dieses Kompetenzkonflikts vor. Einer Darlegung des rundfunkrechtlichen Kompetenzrahmens der Europäischen Gemeinschaft schließen sich Ausführungen zum grundsätzlichen Verhältnis der Gemeinschaft zu den Mitgliedstaaten an. Auf dieser Grundlage werden dann rundfunkrechtliche Kompetenzgrenzen erörtert. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung werden dabei Kriterien eines europäischen Rundfunkgrundrechts herausgearbeitet.