Grundschuld und Floating Charge zur Absicherung von Unternehmenskrediten
Eine rechtsvergleichende Untersuchung aus dem deutschen und englischen Kreditsicherungsrecht unter Berücksichtigung der neuen Insolvenzordnung
Kai Schulz-Trieglaff
Grundschuld und Floating Charge dienen in Deutschland und in England jeweils der Absicherung von Bankkrediten an Unternehmen. Beide müssen das Interesse des Sicherungsnehmers an umfassender Sicherung für seine Forderung, das Interesse des Unternehmens an der Fortführung seiner Geschäfte und das Interesse Dritter am Erwerb unbelasteter Gegenstände vom schuldnerischen Unternehmen miteinander vereinbaren. Anhand von ausgesuchten Fragestellungen wird zunächst untersucht, wie dieser Konflikt im deutschen und im englischen Recht gelöst wird. Danach analysiert die Arbeit u.a. die Stellung des Sicherungsnehmers in der Insolvenz des Unternehmens, die Stellung der Sicherung im System der jeweiligen nationalen Sicherungsrechte und die Möglichkeit zur Unternehmenssanierung auf Initiative des Sicherungsnehmers.