Guter Vertag – Weniger Haftung
Rechtsgrundlagen - Muster - Checklisten
Katharina Bleutge, Peter Bleutge
Wie schließe ich einen Vertrag, welche Pflichten haben beide Vertragspartner, welche Rechtsgrundlagen sind zu beachten, was sollte in einen Vertrag hineingeschrieben werden und wie kann ich mein Haftungsrisiko durch Vertragsklauseln in fairer Weise abfedern? Diese und ähnliche Fragen stellt sich jeder Sachverständige, der im außergerichtlichen Bereich einen Auftrag erledigen muss. Der Sachverständigenvertrag ist im BGB nicht geregelt; der Bundesgerichtshof wendet bei Erstattung eines Gutachtens ergänzend das Werkvertragsrecht an.
Jeder Sachverständige sollte sich über die Fragen rund um den Vertrag informieren und dabei auch die Möglichkeiten zur vertraglichen Haftungsbeschränkung kennen, wobei die Haftung bereits bei der Auftragsbeschreibung beginnt. Verträge können nicht nur schriftlich, sondern auch mündlich, am Telefon, per Fax oder per Mail geschlossen werden; auch dazu enthält die Broschüre Warnhinweise, was die Rechtswirksamkeit und Beweisbarkeit angeht. Dazu gehört insbesondere die Empfehlung, die erforderliche Widerrufsbelehrung nicht zu vergessen.
Im Eingangskapitel werden dem Sachverständigen 12 gebräuchliche Rechtsbegriffe erläutert. Das neue Bauvertragsrecht wurde, soweit davon der Sachverständige betroffen ist, ein-gearbeitet, ebenso wurde das Widerrufsrecht ausführlich mit Belehrungsmuster abgehandelt.
Ausformulierte Vertragsklauseln, deren Rechtswirksamkeit sich an den gesetzlichen Vorgaben zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im BGB orientieren, für einen Grundvertrag sowie weitere Klauseln für alternative oder zusätzliche Vertragsregelungen erleichtern dem Sachverständigen seine Vertragsgestaltung. Dabei kann nicht garantiert werden, dass alle Klauseln auch tatsächlich gerichtsfest sind, weil die BGH-Rechtsprechung in diesem Bereich ständig im Fluss ist. Den Sachverständigen soll jedoch ein Gefühl für die optimale und faire Vertragsgestaltung vermittelt werden.
Ein besonderer Schwerpunkt wird auf die Darstellung der Haftung des Sachverständigen gelegt. Nur wer Inhalt und Umfang der vertraglichen und gesetzlichen Haftung kennt, kann sein Haftungsrisiko abschätzen, es im Kontext seines Vertrags berücksichtigen und in einer ständig zu überprüfenden Berufshaftpflichtversicherung neuen Gegebenheiten anpassen. Die in den Vertragsmustern enthaltenen Formulierungsvorschläge können nur Empfehlungen und Denkanstöße sein; sie sind auf keinen Fall verbindlich oder für alle Arten von gutachtlichen Tätigkeiten geeignet und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Sachverständige sollte daher diese Vorschläge nicht blind übernehmen, sondern sich zuvor juristisch beraten lassen und dabei die Eigentümlichkeiten seines Sachgebiets berücksichtigen und die Klauseln inhaltlich darauf abstimmen. Je nach Marktmacht kann natürlich auch der Auftraggeber mit eigenen AGB den Vertragsinhalt bestimmen.
Ein ausführliches Literaturverzeichnis zu allen Rechtsbereichen der Vertragsgestaltung und der Haftung sowie Checklisten zur Formulierung einer Auftragsbestätigung und des notwendigen Vertragsinhalts runden die Broschüre ab.