Hausbesetzung als strafbarer Hausfriedensbruch?
Der Einfluß der Einführung des Merkmals «befriedetes Besitztum» in 123 StGB und seinen Vorläufern auf die Bestimmung des Rechtsguts des Hausfriedensbruchs.-Zugleich ein Beitrag zur Dogmengeschichte des Hausfriedensbruchs
Martina Weber
Die Auslegung des Begriffs «befriedetes Besitztum» hat infolge der Hausbesetzungswelle in den 80er Jahren ungewohnte Aktualität erlangt. Die Autorin geht der Frage nach, ob leerstehender Wohnraum nur dann als schutzwürdig im Sinne von 123 StGB angesehen werden kann, wenn damit ein sozial billigenswerter Zweck verfolgt wird. Anhand eines geschichtlichen Überblicks über die Interessen, die mit dem Schutz des Hausfriedens im Wandel der Sozialgeschichte verfolgt wurden, werden die Berechtigung einer einheitlichen Rechtsgutsbestimmung im Rahmen des 123 StGB und die an das Tatobjekt «befriedetes Besitztum» zu stellenden Anforderungen untersucht.